Satzung des CAG-Ehemaligenvereins
(beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 21. September 2019)
- 1 – Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Verein der Ehemaligen des Clemens-August-Gymnasiums Cloppenburg“. Er hat seinen Sitz in Cloppenburg.
- 2 – Zweck des Vereins
Die Ehemaligen des Clemens-August-Gymnasiums schließen sich zu einem Verein zusammen, um die Beziehungen der Ehemaligen zu ihrer alten Schule und untereinander zu pflegen, sie ideell zu stützen und in der Erreichung ihrer Ziele zu fördern.
- 3 – Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft zum Verein kann Jeder/Jede erwerben, der/die das Clemens-August-Gymnasium oder das Gymnasium II besucht hat und/oder dort tätig war.
Die Mitgliedschaft erfolgt durch die Beitrittserklärung.
- 4 – Pflichten
Jedes Mitglied erkennt die Zwecke des Vereins und die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen an. Jedes Mitglied verpflichtet sich, den jährlichen Mindestbeitrag (10,00 €) zu leisten, dem Vorstand eine postalische Adresse, seine/ihre Bankdaten sowie – soweit vorhanden – eine Emailadresse mitzuteilen und den Vorstand über jede Änderung der Adress- und/oder Bankdaten zu informieren.
- 5 – Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch Tod
b) durch freiwilligen Austritt zum Ende eines Kalenderjahresc) durch Ausschluss
Ein Mitglied kann durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied trotz Mahnung und/oder, falls eine Kontaktaufnahme mehrfach erfolglos bleibt, mit seiner Beitragszahlung in Rückstand ist.
- 6 – Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem/der 1. Vorsitzenden
b) dem/der 2. Vorsitzenden
c) dem/der Schriftführer(in)
d) dem/der Kassenführer(in)
e) sowie den Beisitzern, von denen einer/eine Mitglied des Lehrerkollegiums sein muss.
Zu den Vorstandssitzungen ist der Leiter/die Leiterin des Clemens-August-Gymnasiums einzuladen.
- 7 – Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Sie ist durch schriftliche Mitteilung, die 30 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung den Mitgliedern zugehen muss, einzuberufen. Der Vorstand setzt die Tagesordnung sowie Ort und Zeit fest.
Der/Die Vorsitzende hat auf der ordentlichen Mitgliederversammlung den Bericht zu erstatten. Der/Die Kassenführer(in) erstattet den Kassenbericht. Nach Prüfung der Kassenführung durch zwei Kassenprüfer/innen erteilt die Mitgliederversammlung dem Vorstand Entlastung. Der gesamte Vorstand sowie zwei Kassenprüfer/innen sind neu zu wählen.
- 8 – Satzungsänderung
Die Satzung kann nur mit 2/3 Mehrheit der auf einer Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder geändert werden. Ein Antrag auf Satzungsänderung muss mit der Ladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
- 9 – Auflösung des Vereins
Der Verein kann sich nur auf einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung selbst auflösen. Dies kann nur mit Zustimmung von wenigstens 4/5 der anwesenden Vereinsmitglieder erfolgen. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen dem Verein der Freunde und Förderer des Clemens-August-Gymnasiums e.V., Cloppenburg zu.
Cloppenburg, d. 21. September 2019